Privacy Shield ist kein sicherer Hafen
So bezeichnete Jan Philipp Albrecht, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments im Verfahren zur Europäischen Datenschutzverordnung, das Abkommen als einen Witz. Die EU-Kommission verkaufe fundamentale Bürgerrechte und riskiere, erneut vom Europäischen Gerichtshof gemaßregelt zu werden. Zentraler Punkt der Kritik ist, dass EU-Bürger*innen ihre Rechte nicht vor US-Gerichten einklagen können. Sie müssen ihre Datenschutzrechte auf dem Verwaltungsweg durchsetzen. Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält es deshalb auch für fraglich, ob die neuen Bestimmungen in den USA, auf denen der ›Privacy Shield‹ aufbaut, den Rechtsschutzgarantien der EU-Grundrechte-Charta genügen.
Man kann also davon ausgehen, dass Datenschützer auch gegen ›Privacy Shield‹ vor dem Europäischen Gerichtshof klagen werden. Eine dauerhafte Rechtssicherheit für Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA transferieren, zeichnet sich erst einmal nicht ab. Das unangenehme Szenario, das zum Beispiel der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. jur. Hajo Rauschhofer entwirft, bleibt damit immer noch bedrohlich aktuell. Das gilt auch für das Fazit des Rechtsanwaltes: Auf der sicheren Seite sind Unternehmen nur dann, wenn sie ihre Daten in Europa bei einem datenschutzkonformen Anbieter speichern und verarbeiten. »Als sorgfältiger Unternehmer«, so Dr. Rauschhofer »sollte man daher nach unserer Auffassung bereits jetzt vorsorglich Verhandlungen mit datenschutzkonformen Anbietern aufnehmen.«
Als ein IT-Anbieter, der von Anfang an auf Datensicherheit und Datenschutz größten Wert gelegt hat, sieht sich Cusy einmal mehr bestätigt. Natürlich kann Cusy nicht alle Datenschutzprobleme deutscher Unternehmen lösen. Aber die Entwicklungs- und Betriebsplattform von Cusy ist so aufgebaut, dass sie die strengen Richtlinien des deutschen Datenschutzes erfüllt. Das entlastet Entwickler und Betreiber und gibt ihnen mehr Sicherheit.
Firmen, die mit ihrer Entwicklungs- und Betriebsplattform zu einem datenschutzkonformen Anbieter wechseln möchten, bietet Cusy eine umfassende technische Beratung für mehr Datenschutz und Datensicherheit sowie eine tatkräftige Unterstützung bei der Migration ihrer Anwendungen.
Update:
Die deutschen Datenschützer lehnten auf der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder das Abkommen in seiner bisherigen Form ab, da der Datenschutz in den USA nicht auf europäischem Niveau sei (Adäquanz). Sie schreiben in einem Beschluss, der kurzzeitig online war und von dem Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz gesichert werden konnte:
Der bislang vorgelegte Entwurf der Adäquanzentscheidung genügt nicht, um von einem angemessenen (essentially equivalent) Datenschutzniveau sprechen zu können. (…) Es besteht daher dringender Nachbesserungsbedarf. (…) Die Art-29-Gruppe kann auf der Basis der vorgelegten Dokumente keine zustimmende Stellungnahme zur Adäquanzentscheidung im Sinne von Erwägungsgrund 128 des Entscheidungsentwurfs abgeben. Sollte die KOM die Adäquanzentscheidung treffen, ohne die Defizite auszuräumen, wird die Art-29-Gruppe befürworten, dass diese Entscheidung (etwa durch Musterklagen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden) durch Vorlage an den EuGH überprüft wird.
Im Klartext heißt das: Die deutschen Datenschützer wollen, dass die Artikel-29-Datenschutzgruppe (ein EU-Gremium bestehend aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden) Privacy Shield in der aktuellen Fassung ablehnt. Ferner soll die Gruppe die EU-Kommission auffordern nachzubessern und mit einer Klage vor dem EuGH drohen, falls die Kommission keine Nachbesserung vornehmen sollte. Ob die europäischen Datenschützer die Position ihrer deutschen Kolleg*inen übernehmen werden, ist noch nicht entschieden. Der Klageweg gegen Privacy Shield bleibt aber so oder so offen. Eine Lösung des Problems rückt damit in weite Ferne.
Wenn Sie Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und IT-Compliance haben,
wendet euch vertrauensvoll an Veit Schiele von Cusy.
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