Erste Bußgelder wegen Datentransfer in die USA verhängt
Im Oktober kippte der Europäische Gerichtshof das so genannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA. Seit dem 1.2.2016 ist auch die Übergangsfrist abgelaufen und alle Unternehmen, die Daten mit den USA austauschen, agieren in einer rechtlichen Grauzone. Datenschutzbehörden können Unternehmen, die personenbezogene Daten nicht datenschutzkonform in die USA transferieren, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 EUR belegen.
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat nun erstmals ein solches Bußgeld verhängt. Die Behörde hat seit Oktober 2015 35 international agierende Unternehmen in Hamburg geprüft. Drei Bußgeldbescheide sind mittlerweile rechtskräftig geworden. Die drei Unternehmen hatten auch sechs Monate nach dem Wegfall von Safe-Harbor noch keine datenschutzrechtlich akzeptable Alternative für den Transfer von persönlichen Daten in die USA geschaffen.
Die Bußgelder fielen jedoch vergleichsweise niedrig aus, da die Unternehmen ihr Verfahren inzwischen auf Standardvertragsklauseln umgestellt haben.In seiner Presseerklärung weist die Hamburger Behörde aber darauf hin, dass im Rahmen der Privacy-Shield-Verhandlungen auch »über die Zulässigkeit der derzeit nicht beanstandeten alternativen Übermittlungsinstrumente, insbesondere sogenannter Standardvertragsklauseln, zu entscheiden sein« wird. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch die Standardvertragsklauseln rechtlich umstritten sind und damit keine dauerhaft sichere Lösung darstellen. (Näheres dazu in diesem Artikel auf Heise Online.)
Die Datenschutzbehörden haben bereits im Oktober 2015 darauf hingewiesen, dass im Lichte des EuGH-Urteils die Standard-Vertragsklausel in Frage gestellt sei. Da auch Privacy Shield, das Nachfolgeabkommen von Safe Harbour umstritten ist, sollten Unternehmen, die auf der sicheren Seite sein wollen, jetzt Verhandlungen mit datenschutzkonformen IT-Dienstleistern innerhalb der EU aufzunehmen.