Informationen über den Umgang mit Rechtsanfragen zu Benutzerdaten

Unsere Kundschaft vertraut uns ihre Software-Projekte und ihren Code an – oft ihr wertvollstes geschäftliches oder persönliches Vermögen. Um ihr Vertrauen zu erhalten, legen wir sehr großen Wert darauf, dass ihre Daten bei uns sicher sind und vertraulich bleiben. Vertiefende Informationen zu unseren Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit findet ihr in Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen.

Andererseits wollen und müssen wir die geltenden Gesetze einhalten und damit z.B. auch berechtigten Auskunftsverlangen von Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf Benutzerdaten nachkommen.

Nachfolgend wollen wir erklären, wie wir mit derartigen Rechtsanfragen und Auskunftsverlangen umgehen. Wir hoffen, dass diese Informationen helfen, die Erwartungen an Cusy realistisch einschätzen zu können und unsere Prozesse so transparent wie möglich zu machen.

  1. Was sind Rechtsanfragen mit Bezug zu Cusy-Benutzerdaten?

    Rechtsanfragen Dritter mit Bezug zu Cusy-Benutzerdaten kommen vor allem unter zwei Aspekten in Betracht:

    • Anfragen von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, z.B. der Staatsanwaltschaft. In Betracht kommt beispielsweise die Beschlagnahme von Daten oder Postfächern oder eine Telekommunikationsüberwachung nach §§ 94, 99, 100a StPO. Anfragen der Staatsanwaltschaft setzen in der Regel voraus, dass die jeweiligen Informationen oder Daten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein können.
    • Privatrechtliche Auskunfts- und Unterlassungsansprüche Dritter, z.B. bei Urheber- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen nach § 101 UrhG oder §§ 823, 1004 BGB. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn Benutzer über Cusy Daten oder Informationen öffentlich zugänglich machen und damit Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Ziel ist es dann meistens, die rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder zu entfernen (Unterlassungsansprüche) oder nähere Informationen über den Verletzer und die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte zu erhalten (Auskunftsansprüche). Derartigen Rechtsanfragen Dritter sind potentiell alle Online-Dienste in Deutschland ausgesetzt – es handelt sich also nicht etwa um eine Besonderheit von Cusy.
  2. Wie gehen wir mit Anfragen Dritter um?

    Der Schutz der Benutzerdaten hat für uns höchste Priorität. Das bedeutet: Cusy gibt in keinem Fall ungeprüft Benutzerdaten an Dritte heraus.

    Dabei orientieren wir uns an folgenden Prinzipien:

    • Prüfung. Jede Anfrage Dritter – seien es Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen – wird von uns zunächst rechtlich geprüft. Soweit erforderlich, schalten wir dabei spezialisierte Anwälte ein. Soweit eine Anfrage oder ein Ersuchen formal oder inhaltlich falsch oder unberechtigt sein sollte, werden wir sie zurückweisen bzw. Rechtsmittel einlegen.
    • Gesetzeskonformität. Soweit Anfragen oder Ersuchen rechtmäßig sind, müssen und werden wir uns natürlich gesetzeskonform verhalten und der Anfrage oder dem Ersuchen nachkommen. Das bedeutet aber auch, dass wir nur in dem Umfang Daten oder Informationen herausgeben werden, in dem wir im Einzelfall dazu tatsächlich verpflichtet sind. Wir werden also z.B. keine Daten herausgeben, die von einer Behörde angefragt werden, aber vom Umfang des zugrundeliegenden Beschlusses nicht gedeckt sind.
    • Information. Soweit rechtlich zulässig, werden wir die betroffenen Benutzer über Anfragen oder Ersuchen informieren. Allerdings bestehen insbesondere bei Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden Verschwiegenheitspflichten, vor allem dann, wenn eine Benachrichtigung Ermittlungserfolge gefährden oder laufende Ermittlungen offenbaren könnte. In diesem Fall würden wir uns bei einer Information des betroffenen Benutzers selbst strafbar machen. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. urheberrechtlichen Auskunfts- oder Unterlassungsansprüchen) ist eine Information dagegen in vielen Fällen nicht nur möglich, sondern auch geboten.
    • Transparenz. Wir beabsichtigen, über Rechtsanfragen zu Benutzerdaten in einem jährlichen Transparenzbericht in aggregierter, statistischer Form zu informieren. Dieser Transparenzbericht wird keinen Rückschluss auf einzelne Fälle erlauben, soll unseren Benutzern aber einen Eindruck vermitteln, in welchem Umfang Rechtsanfragen Dritter bei uns eingegangen sind.

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Bitte kontaktieren Sie den Cusy-Support.



Bei diesen Informationen über den Umgang mit Rechtsanfragen zu Benutzerdaten sind wir beraten worden von Rechtsanwalt Carsten Gerlach.